Kundendienst

Sie ziehen um oder sogar weg?

Hier finden Sie Antworten auf häufige Fragen von Kundinnen und Kunden. 

Fragen bei Umzug oder Wegzug

Melden Sie uns Ihren Umzug frühzeitig, damit eine korrekte Abrechnung garantiert ist. Die Meldung muss in schriftlicher Form und mindestens 10 Arbeitstage vor dem Auszug erfolgen. Dies unabhängig davon, ob der Umzug innerhalb unseres Versorgungsgebietes oder ausserhalb stattfindet. So können wir eine reibungslose Abwicklung der Zählerablesung gewährleisten.

Nutzen Sie dafür unser Online-Formular Wegzug/Umzug oder schreiben Sie uns auf info@ews-energie.ch.

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